Allgemeine Maskenpflicht rund um das Schulgelände!

Liebe Eltern der GGS Sternstraße,

ab nächster Woche wird eine neue Allgemeinverfügung der Stadt Duisburg gültig. Diese betrifft auch Bereiche der Schule.

Die Allgemeinverfügung wird ab Montag, 23.11.2020 mit folgender Änderung in Kraft treten:

Nachfolgende Personen sind verpflichtet – sofern nicht eine Ausnahme nach der CoronaSchVO besteht -,
eine Mund-Nase-Bedeckung (Alltagsmaske) in einem Radius von 150 m um die von ihnen besuchte Schule
(allgemein- und berufsbildende Schule) oder Tageseinrichtung für Kinder zu tragen

– Lehrerinnen und Lehrer
– Erzieherinnen und Erzieher
– Schülerinnen und Schüler
– Begleitpersonen
– Sonstige Mitarbeitende

Bitte vermeiden Sie es Gruppen vor den Toren zu bilden.

An dieser Stelle möchte ich noch einmal auf meinen Brief vom 27.10.2020 verweisen:

Betreten des Schulgeländes und des Schulgebäudes:

Ich möchte Sie noch einmal eindringlich darauf hinweisen, dass Sie das Schulgelände und Schulgebäude nicht betreten dürfen. Bitte lassen Sie Ihre Kinder ab den Schultoren alleine gehen!

„Die CoronaBetrVO in der seit dem 01. Oktober 2020 geltenden Fassung
(vgl. https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/200930_coronabetrvo_ab_01.10.2020.pdf) sieht hierzu vor, dass die Verpflichtung zum Tragen einer MNB für alle Personen gilt, die sich im Rahmen der zulässigen schulischen Nutzung in einem Schulgebäude oder auf einem Schulgrundstück aufhalten.

Dies sind vor allem die Schülerinnen und Schüler, die Lehrkräfte, das sonstige pädagogische Personal und Betreuungskräfte sowie Personal des Schulträgers. Eltern sind als Mitglieder der Schulmitwirkungsgremien erfasst. Außerhalb dieser begründeten Anlässe dürfte es in der Regel keine Notwendigkeit für andere Personen (auch nicht für Eltern) geben, das Schulgelände zu betreten.“

https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/archiv-2020/08102020-informationen-zum-schulbetrieb

Diese Regelung gilt auch für das Abholen der Kinder am Ende der Unterrichtszeit oder am Ende der Betreuungszeit.

Herzliche Grüße

B. Meurer